Nutzung von Schulturnhallen ab 2. Juni – Was zu beachten ist!
Nach einer Abstimmung zwischen dem für die Turnhallen verantwortlichen Amt für zentrale Dienste im Landratsamt und dem Kreissportbund (KSB) Saale-Holzland ergeben sich für die Sportvereine folgende Hinweise: 1. Die Wiederöffnung der Turnhallen bzw. Sportstätten ist am 2. Juni vorgesehen. 2. Die Vereine melden dem Landratsamt (Frau Barz) UMGEHEND ihren Hygienebeauftragten (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).