Veranstaltungen mit Zuschauern SIND GENEHMIGUNGSPFLICHTIG!
Die neue Infektionsschutzverordnung tritt am 31. August in Kraft. Danach gilt: Sportveranstaltungen bedürfen eines vereins- und sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes. Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind durch die Gesundheitsämter zu genehmigen. Das heißt für unsere Sportvereine, dass pro Sportart und Sportstätte ein Hygienekonzept für Veranstaltungen mit Zuschauern beim Gesundheitsamt des Landkreises EINZUREICHEN und ZU GENEHMIGEN ist! (Ein Muster