Allen ein gesundes neues Jahr 2024!Auf eine gute Zusammenarbeit!+ Online-Talk zur BestandserhebungWie viele Mitglieder vereint die Thüringer Sportfamilie im jeweils laufenden Jahr? Die aktuelle Antwort bringt die Bestandserhebung!

Gemäß §13 (4) der Satzung des Landessportbundes sind alle Thüringer Sportvereine verpflichtet, zum festgelegten Stichtag die Bestandserhebung ihres Vereins entsprechend der LSB-Vorgabe zu melden.Außerdem ist die Abgabe der Bestandserhebung Grundlage für die Beantragung der Vereinsförderung.Das Portal für die Abgabe der Mitgliederbestandserhebung und Beantragung der Sportförderung ist ab heute bis zum 15. Februar geöffnet.Um zu erfahren, wie die Bestandsmeldung funktioniert und welche terminlichen Änderungen es gibt, können Interessierte am Warm-up, dem Online-Vereinstalk des LSB, zum Thema „Durchführung der Mitgliederbestandserhebung und Beantragung der Sportförderung im Portal“ am 3. Januar 2024 von 19 bis 20 Uhr teilnehmen.[Mehr Informationen]KSB Saale-Holzland e.V.