Mit dem Projekt werden 1.000 außerschulische Maßnahmen von Sportvereinen im Kinder- und Jugendsport mit jeweils 500 Euro gefördert. Die Bewegungs- und Sportangebote von Vereinen finden im außerschulischen Kontext statt und können unterrichtsergänzend Charakter haben.
Wer wird gefördert?
- Verein mit max. 100 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich bis 18 Jahre (Stichtag 01.01.2022) kann eine Maßnahme beantragen, diese wird im Jahr 2022 einmalig mit 500 Euro gefördert.
- Verein mit mehr als 100 Mitgliedern im Kinder- und Jugendbereich kann maximal drei Maßnahmen beantragen, diese werden 2022 einmalig mit je 500 Euro gefördert.
Was wird gefördert?
Gefördert werden können Angebote und Maßnahmen der Sportvereine wie Schnupperstunden- und Tage, Familiensportfeste, Wettbewerbe, Sportabzeichentreffs, Sportabzeichentage, Veranstaltungen zur Gewinnung neuer Mitglieder und Sportcamps, die die bestehenden Strukturen vor Ort stärken und zu einer Verstetigung von Sportangeboten vor Ort führen.
Förderwürdig im Sinne dieser Richtlinie sind Ausgaben für die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung der Maßnahmen und Projekte, insbesondere Organisations- und Sachkosten sowie zur Honorierung und Qualifizierung von Übungsleiter*innen.
Die Beantragung muss bis zum 30. Juni 2022 erfolgen. Das Budget ist begrenzt.