Zur Vorbereitung der Vereinsförderung 2023 ist die Registrierung aller hierfür relevanten gültigen Lizenzverlängerungen und/oder Lizenz-Neuausstellungen (gültig ab 1. Januar 2022) erforderlich. Die Vereine sollen diese Lizenznachweise ganzjährig, spätestens bis zum 31. Oktober 2022, bei dem für sie zuständigen Kreis- oder Stadtsportbund per E-Mail einreichen. Es ist wichtig zu wissen, dass Lizenznachweise, die später eingereicht werden, nicht mehr für die Vereinsförderung 2023 berücksichtigt werden können.