Mit der ab 13. Juni 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus darf in Thüringen wieder praxisnaher Vereinssport angeboten und getrieben werden – an der frischen Luft sowie in Sportstätten. Eine wichtige Lockerung ist die Wiederaufnahme von Wettkampfsport sowie die Durchführung von Kontakt- und Mannschaftssport – stets unter größtmöglicher Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Oberste Prämisse ist weiterhin die Verringerung des Infektionsrisikos.

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