Thüringer Sportvereine erhalten einen Neustartbonus von insgesamt zwei Millionen Euro. Die erstmals in dieser Form überreichte Förderung soll die 3.286 Vereine dabei unterstützen den negativen Folgen nach der Pandemie entgegenzuwirken, um vielfältige Sportangebote unterbreiten zu können, neue Vereinsmitglieder zu gewinnen und somit die Bevölkerung wieder zu mehr Bewegung zu aktivieren.
Der Landessportbund hatte sich lange für diese Vereinsförderung gegenüber der Landespolitik stark gemacht. Die einmalige Förderung können alle zuwendungsfähigen Mitgliedsvereine beantragen – je nach Mitgliederanzahl (Stichtag Bestandserhebung 01.01.2022) erfolgt eine Staffelung der Förderhöhe. Der Neustartbonus fördert verschiedene Vereinsaktivitäten wie die Anschaffung von Sportgeräten und -materialien, Kosten bei der Durchführung des Trainings- und Wettkampbetriebs sowie Aufwandsentschädigungen und Honorare von ehrenamtlichen Übungsleiter*innen und Trainer*innen.
Der Antrag muss bis zum 31. August im Original beim jeweiligen Kreis- und Stadtsportbund eingereicht werden. Der Maßnahmezeitraum für geförderte Ausgaben ist der 9. Juni 2022 bis 31. Dezember 2022. Die Zuwendung liegt bei maximal 80 Prozent der Gesamtkosten, der Eigenanteil beträgt daher 20 Prozent. Die entsprechenden Zuwendungsmitteilungen werden ab Oktober 2022 an die Sportvereine versendet. Bis Februar 2023 muss ein Verwendungsnachweis erfolgen.