Nach einer Abstimmung zwischen dem für die Turnhallen verantwortlichen Amt für zentrale Dienste im Landratsamt und dem Kreissportbund (KSB) Saale-Holzland ergeben sich für die Sportvereine folgende Hinweise:
1. Die Wiederöffnung der Turnhallen bzw. Sportstätten ist am 2. Juni vorgesehen.
2. Die Vereine melden dem Landratsamt (Frau Barz) UMGEHEND ihren Hygienebeauftragten (Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
3. Das Hygienekonzept eines jeden Vereins muss dem Amt NICHT zugesandt werden. Das muss lediglich bei etwaigen Kontrollen bzw. Nachfragen beim Verein einsehbar sein. Empfohlen wird, dass das vereinseigene Hygienekonzept in der genutzten Turnhalle zugänglich ist, z.B. per Aushang.
4. Eine Nutzung von Duschen und Umkleiden ist bis auf weiteres nicht gestattet.
5. Vereine werden darum gebeten, selbst nötiges Desinfektionsmittel für die Sportgruppen zur Verfügung zu stellen.