Die neue Corona-Sondereindämmungsverordnung für den Freistaat Thüringen, die zum 1. April in Kraft getreten ist, untersagt weiterhin den organisierten Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen sowie nicht-öffentlichen Sport­anlagen sowie unter freiem Himmel bis mindestens 24. April 2021.

(Quelle: LSB Thüringen)