Die neue Infektionsschutzverordnung tritt am 31. August in Kraft. Danach gilt:

  • Sportveranstaltungen bedürfen eines vereins- und sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes.
  • Sportveranstaltungen mit Zuschauern sind durch die Gesundheitsämter zu genehmigen.

 

Das heißt für unsere Sportvereine, dass pro Sportart und Sportstätte ein Hygienekonzept für Veranstaltungen mit Zuschauern beim Gesundheitsamt des Landkreises EINZUREICHEN und ZU GENEHMIGEN ist!

(Ein Muster ist am Ende dieser Seite zu finden!)

Vereine können den Antrag auch für darauffolgende Sportveranstaltungen formulieren. Es wird vom Gesundheitsamt genehmigt, sofern sich an Art und Rahmen der Sportveranstaltung nichts Wesentliches ändert. Bei Sportveranstaltungen unter freiem Himmel kann das Gesundheitsamt zulassen, dass von dem Mindestabstand abgewichen werden kann.

Auch Veranstaltungen in Sporthallen mit Zuschauern sind mit Einschränkungen möglich. Hier bitten wir, die Fachverbände zu kontaktieren bzw. die Bundesfachverbände, um sich über die nötigen Konzepte zu informieren.

Um das Verfahren zu beschleunigen, können die Vereine ihr Konzept per E-Mail‎ an ‎ga@lrashk.thueringen.de einreichen.

Der Kreissportbund positioniert sich zur neuen Verordnung deutlich: „Waren bisher Veranstaltungen bis 200 Zuschauer nicht zwingend genehmigungspflichtig, besagt die neue Verordnung des Landes Thüringen ganz klar, dass dies notwendig ist. Das bedeutet einen Rückschritt gegenüber der letzten Vorgabe. Gleichzeitig sehen wir durch die Verschärfung der Verordnung, dass hier Maßgaben der Verhältnismäßigkeit nicht eingehalten sind. Der Kreissportbund wird in der kommenden Woche wiederholt mit dem Landratsamt als auch dem Landessportbund das Gespräch suchen, damit Verordnungen auf Landesebene mitgestaltet und sinnvoll formuliert werden. Die derzeitige Situation ist unbefriedigend und trägt leider nicht zur Normalisierung des Sportbetriebes bei.“

 

 

 

Um das Infektionsschutzkonzept für den Besuch von Zuschauern unkompliziert und spezifisch zu erstellen, hat der Kreissportbund mit dem Gesundheitsamt ein Muster erarbeitet:

1. Ansprechpartner im Vorstand: Max Mustermann, Mustermannstraße 11, 99999 Musterstadt, Tel. 0123/456789

2. Hygienebeauftragter des Vereins: Erwin Mustermann, Mustermannstraße 12, 99999 Musterstadt, Tel. 0123/678910

3. Sportstätte: Muster-Sportpark, Am Sportplatz 1, 9999 Musterstadt

4. Der Zugang zur Sportstätte ist Zuschauern eine halbe Stunde vor bis eine halbe Stunde nach Beendigung der Veranstaltung möglich. Bei Fußballspielen beträgt somit die Dauer der Veranstaltung cirka 180 Minuten.

5. Bei Sportveranstaltungen mit Zuschauern ist ein kontrollierter Zu- und Abgang zu gewährleisten. Der Ein- und Ausgang zur Sportstätte wird nach Möglichkeit getrennt eingerichtet. Gibt es nur einen Zugang zur Sportstätte, ist dieser zulässig, wenn durch Absperrband der Eingangs- und Ausgangsbereich getrennt wird. 6. Am Eingang werden die Zuschauer per Aushang über die Einhaltung des Mindestabstandes informiert und auf die Notwendigkeit der Einhaltung hingewiesen.

7. Angebrachte Tafel in der Sportstätte informieren über die Forderung, den Mindestabstand einzuhalten und die Husten- und Niesetikette zu beachten.

8. Im Eingangsbereich haben die Besucher die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stellt der Verein bereit.

9. Während der Veranstaltung übernimmt mindestens ein Ordner die Kontrolle über den Mindestabstand und weist Zuschauer bei Notwendigkeit auf die Einhaltung hin.

10. Werden Getränke und Bratwürste/Steaks angeboten, erfolgt der Verkauf unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften. Es empfiehlt sich, den Abstand bei einer etwaigen Warteschlange auf dem Boden zu markieren.

11. Die Spielfeldgröße beträgt 100 Meter x 70 Meter. Die Zuschauer platzieren sich rund um den Sportplatz unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter. Bei Sitzplätzen wird auf den Mindestabstand von 1,50 Metern geachtet, so dass gegebenenfalls Plätze für den Mindestabstand freigehalten werden.

12. Die Toilettennutzung wird nur einzeln gestattet. Ausreichend Desinfektionsmittel und Seife werden zur Verfügung gestellt und die Toiletten sowie Armaturen werden regelmäßig noch einmal desinfiziert. Auf ausreichende Belüftung, Desinfektionsmittel, Seife und Papiereinweghandtücher auf den Toilettenanlagen wird geachtet.

13. Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere einer akuten Atemwegserkrankung oder einem akuten Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns sind von der Veranstaltung auszuschließen.

14. Allgemein: Es gelten die Vorschriften des Hygienekonzeptes des Vereins.

Musterstadt, den 27.08.2020

Vorsitzender                Hygienebeauftragter