Aktuell schreibt der Beitragsservice (GEZ) wieder einmal die im Amtsregister registrierten gemeinnützigen Vereine an und verweist auf die Rundfunkbeitragspflicht.

Das Schreiben informiert zwar darüber, dass nur die Vereine beitragspflichtig sind, die eine Betriebsstätte (also eine Geschäftsstelle) haben, zugehörige Gästezimmer oder ein Kraftfahrzeug.

Leider ist auf dem mitgelieferten Antwortschreiben keine Option vorhanden, damit man aus den genannten Gründen eine Fehlmeldung abgeben kann.

Deswegen müssen unsere Sportvereine ein gesondertes formloses Schreiben anfertigen, in dem darauf hingewiesen wird, dass es keine Geschäftsstelle gibt, alle Vereinsvorgänge ehrenamtlich im eigenen Haushalt erledigt werden (dafür bezahlt jede Person schon privat) und auch kein KfZ vorhanden ist.

Dieses Schreiben kann postalisch mit der Nennung des Aktenzeichens: „NP AZ: …“ nach Köln geschickt werden – oder per Fax. Zu beachten ist allerdings, dass der Beitragsservice für die Zuarbeit der Vereine pro Fax eine Gebühr von 20 Cent pro Anruf erhebt! Gleiches gilt für Anrufe.

Bei weiteren Fragen steht der KSB zur Verfügung!