Alle Vereine, die im Schuljahr 2020/21 mit Kindergärten und Schulen kooperieren, sollten jetzt ihre Förderung beantragen!

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Dazu das Vereinbarungsformular digital ausfüllen, ausdrucken, unterzeichnen und bis spätestens 31. Januar 2021 an den zuständigen Stadt- oder Kreissportbund im Original senden. Anschließend erhalten die Sportvereine bis Mai 2021 vom LSB per Post die Zuwendungsverträge und Verwendungsnachweise.

Nach Unterzeichnung durch den Vereinsvorstand müssen diese Zuwendungsverträge bis 15. Juni 2021 beim zuständigen Stadt- oder Kreissportbund abgegeben werden. Dann wird die Zahlung durch den LSB angewiesen – wenn der Verein seinen Mitgliedsbeitrag an den LSB vollständig gezahlt hat. In einem zweiten Zahlungslauf erhalten alle weiteren Sportvereine (mit Zahlung der zweiten Beitragsrate an den LSB) ihre Zuwendungen für die Kooperationen im September.

Der Verwendungsnachweis muss bis 31. Dezember 2021 beim Stadt- oder Kreissportbund eingereicht werden.

Anträge für das Schuljahr 2021/2022 können voraussichtlich ab August 2021 online unter unser-sportverein.net im Modul Kooperationen erstellt und ausgedruckt werden.