Erste Schritte zur Wiederaufnahme seit gestern:
Einzelne sportliche Aktivitäten unter Auflagen möglich
Seit gestern darf in Thüringen wieder mehr Sport getrieben werden. Unter Beachtung verschiedener Vorgaben zum Infektionsschutz kann vorerst der Individualsport zunächst im Freien wieder anlaufen.
Hier der entsprechende Auszug vom Thüringer Beschluss zu Lockerungen im Sport:
„Ermöglichung des Individualsports im Freien bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden (beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten). Im Ergebnis der Besprechung der Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung wird am 6. Mai 2020 wird über weitere Maßnahmen entschieden.“
Diesen Beschluss fasste die Thüringer Landesregierung im Anschluss an die Besprechung der Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung. Klare Einzelheiten und Details wird es erst in einer entsprechenden Anpassung der aktuellen Thüringer Eindämmungsverordnung des Coronoavirus geben, die Anfang der Woche erwartet wird.
Dazu LSB-Hauptgeschäftsführer Thomas Zirkel: Wir begrüßen ausdrücklich dieses erste positive Signal der Landesregierung und sind dankbar für diese Unterstützung und das Vertrauen. Diese schrittweisen Lockerungen zeigen, dass die Wichtigkeit auch von Vereinssport für die Gesundheitsförderung als elementar im Freistaat angesehen wird und die Werte des Sports anerkannt werden.“
Ein regulärer Trainingsbetrieb in allen Sportarten ist damit weiterhin nicht möglich, Sporthallen und Schwimmbäder bleiben geschlossen. Der LSB wird sich weiter für die Wiederaufnahme des Vereinssports und die Zulassung weiterer Lockerungen einsetzen – in Abhängigkeit vom Verlauf der Infektionszahlen in Thüringen. „Bis dahin bitten wir unsere Mitglieder um Geduld und setzen auf deren Verantwortung bei den ersten Schritten stets die Hygieneauflagen einzuhalten, um die Corona-Pandemie weiterhin erfolgreich zu bekämpfen und gemeinsam weitere Schritte zu ermöglichen.“, so Zirkel.
Vor der Wiederaufnahme sollten sich Vereine an ihre Sportfachverbände bzw. den verantwortlichen Träger der Sportstätten wenden, um die Auflagen umzusetzen.
Sobald die neue Verordnung vorliegt, werden wir darüber informieren!
Quelle: LSB Thüringen