Das Wichtigste zu Beginn: Sportvereine können ab heute wieder unter Vorgaben im Freien und auch Indoor trainieren und sich auch sonst um ihre Sportstätten kümmern und ihrem Vereinsleben nachkommen.
Die wichtigsten Punkte zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes in Thüringen im Überblick:
• ab heute ist der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten-, Gesundheits-, Reha- sowie Leistungssport einschließlich der Spezialschulen für den Sport auf und in allen privaten und öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen wieder erlaubt
• Lehrgänge für die Aus- und Fortbildung, Arbeitseinsätze auf oder in Sportanlagen sowie Vereins- und Verbandsversammlungen sind wieder möglich
• der Sport- und Trainingsbetrieb erfolgt insbesondere bei Kampf- und Mannschaftssportarten kontaktfrei und ohne Wettkampfsimulationen und -spiele
• Wettkämpfe und ähnliche Sportveranstaltungen (mit Zuschauern/Publikum) sind zunächst nicht gestattet
Ab dem 1. Juni 2020 können auch Vereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen wieder genutzt werden.
Wichtig bleibt aber, dass die weiterhin strengen Infektionsschutzmaßnahmen eingehalten werden müssen!
Der Landessportbund (LSB) Thüringen und Kreissportbund (KSB) Saale-Holzland haben sich in den Gremien bzw. im Vorstand mit der nunmehr möglichen Wiederaufnahme des Sporttreibens beschäftigt.
Mit den neuen Beschlüssen auf Landesebene haben der Sport und das Sporttreiben wieder eine Perspektive. Der KSB möchte mit diesem und den nächsten Newslettern informieren, wie der Sportbetrieb, wobei nur Training erlaubt bleibt, wieder anlaufen kann.
Aktuell wird ein Muster-Hygienekonzept entwickelt, dass der LSB den Vereinen zur Verfügung stellt bzw. über den KSB digital versandt wird. Der KSB wird auf die kommunalen Verwaltungen zugehen und Abstimmungen vornehmen.
Für die Praxis:
Im Sportverein soll es einen Ansprechpartner für die Thematik geben, einen so genannten Hygienebauftragten. Die Aufgabe kann jedes Mitglied, z.B. aus dem Vorstand, übernehmen.
Eine Prämisse für das Training wird u.a. die Dokumentation der TeilnehmerInnen und das Abfragen des Gesundheitszustandes. Hierzu empfiehlt der KSB für Kinder- und Jugendliche einen Elternbrief, der nunmehr erarbeitet wird. Hier soll neben den Hinweisen auf die Einhaltung aller vorgegebenen Maßnahmen die Eigenverantwortung der Eltern im Mittelpunkt stehen.
Sollten es bei der Organisation des Trainingsbetriebes aufgrund der Einschränkung personeller Art zu logistische Engpässen kommen, so appelliert der Vorstand des KSB, Kinder und Jugendlichen den Vorrang bei Trainingsangeboten zu geben.
Parallel sieht das kreisliche Gremiun im Bezug auf die erweiterte Öffnung der Schulen die Notwendigkeit, dass Sportunterricht angeboten wird. Die Kinder und Jugendlichen hatten über zwei Monate starke Einschränkungen. Im Sinne der Gesundheitsförderung muss daher, wie jetzt auch auf Vereinsebene, der Sportunterricht zumindest im Freien gewährleistet werden.
Der Kreissportbund mit dem Vorstand, dem Geschäftsführer Jens Büchner und seinen Mitarbeitern stehen für Anfragen wie gewohnt zur Verfügung!
Ergänzend zu den o.g. Informationen empfehlen wir folgende Links:
>>> Pressemitteilung des Landessportbundes
>>> Sportartspezifische Übergangsregeln der Spitzensportverbände (unterer Teil der Seite)
>>> Hier geht es zur aktuell gültigen Verordnung (§12 Absatz 4).