Weiterführend zu den gestrigen Informationen verweisen wir auf folgende Dokumente:
LSB-Handlungsempfehlungen und
Muster zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln für jeden Vereins.

Zu unserer heutigen Information (14.05.2020) und den folgenden Newslettern ist immer zu sagen, dass der Kreissportbund allen Vereinen und Mitgliedern Vertrauen entgegenbringt, dass Maßnahmen zum Eigenschutz und Schutz anderer Menschen eingehalten werden.

Uns geht es darum, gemeinsam wieder Sporttreiben zu können und Normalität erleben zu dürfen. Der damit verbundenen Verantwortung ist sich jeder bewusst und deshalb betonen und beschreiben wir stets konkrete und klare Umsetzungsmöglichkeiten.

Wichtig!
Alle Sportstätten, also Sportplätze als auch Turnhallen, sind nunmehr grundsätzlich wieder offen.

Der aktuelle Stand in unserem Landkreis sieht wie folgt aus.

!!! Hygienebeauftragter und -konzept:
Noch einmal sei betont, dass ein Hygienebeauftragter in jedem Verein benannt werden muss, um den Sportbetrieb wieder aufzunehmen. Dazu ist ein Konzept zu erstellen, wie in Sportstätten, Turnhalle und Sporträumen die Hygienevorschriften Berücksichtigung finden. Dazu dienen die oben aufgeführten Dokumente, aus den Passagen für die individuellen Konzepte herauskopiert werden können und sollen!
Ergänzend zu den Konzepten können die Hinweise der Sportarten bzw. Sportfachverbände sowie die DOSB-Leitplanken dem individuellen Hygienekonzept des Vereins zur Verdeutlichung  beigefügt werden.

>>> Sport in bzw. auf kommunalen Sportstätten
Hier ist dem Bürgermeister bzw. Ansprechpartner in der Verwaltung vor Ort das Hygienekonzept vorzulegen und die Nutzung von Sportstätten abzustimmen. Mit einer entsprechenden Genehmigung (z.B. Unterschrift des Bürgermeisters) ist die Nutzung möglich.
Dem Gesundheitsamt des Landkreises muss das Konzept NICHT vorgelegt werden. Die Absprache erfolgt immer über die kommunale Verwaltung bzw. den Dienstherrn, wie in unserem Beispiel über den Bürgermeister.

>>> Sport auf Sportanlagen und in geschlossenen Räumen in Landkreisträgerschaft
Das Landratsamt äußert sich zum Stand der Öffnung von Sportstätten wie folgt: Der Landkreis „ermöglicht die Nutzung kreislicher Außen-Sportanlagen und Schulturnhallen. Bis zur Vorlage des Konzeptes des Thüringer Bildungsministeriums und der vollständigen Ausstattung der Sanitäranlagen der Schulsporthallen mit Seife und Einmalhandtüchern bleiben die Schulturnhallen geschlossen.
Eine Nutzung wird den Vereinen und anderen Dritten ab 2. Juni 2020 in Aussicht gestellt.
Bis dahin sind nur Freiluftaktivitäten möglich!“

Weiter heißt es: „Die Nutzer haben dem Schulträger, hier Zentrale Dienste, den jeweiligen Hygienebeauftragten im Vorfeld der Nutzung zu benennen. Die Vorgaben der Sportfachverbände sind strikt einzuhalten. Eine Nutzung von Umkleide- und Duschräumen wird den Nutzern untersagt. Gegebenenfalls sind erforderliche Desinfektionsmittel durch die Nutzer bereitzustellen.“