Konkretisierung der Erstellung und Genehmigung von Infektionsschutzkonzepten für Sportveranstaltungen mit Zuschauern
Hallensportarten als auch sportliche Freiluftaktivitäten können grundsätzlich wieder mit Zuschauern durchgeführt werden. Dafür ist ein individuelles Infektionsschutzkonzept pro Sportart und Sportstätte beim Gesundheitsamt des Landratsamtes einzureichen und zu genehmigen.
Um das Verfahren zu beschleunigen, können die Vereine ihr Konzept per E-Mail an ga@lrashk.thueringen.de einreichen. Wie das Konzept zu gestalten ist, erklären wir detailliert in den folgenden Abschnitten.
Ansprechpartner beim Gesundheitsamt ist Herr Schneider (Tel. 036691/70-820). Ausweichnummern sind 70-821 und 70-818.
Allgemeine Infos:
Zwei Punkte seien vorangestellt, die zuletzt Fragen hervorriefen:
- Eltern gelten bei Nachwuchsspielen nicht als Zuschauer. Sie sind Begleitpersonen für ihre minderjährigen Kinder.
- Für die Genehmigung des Hygienekonzeptes wird im Saale-Holzland-Kreis keine Gebühr fällig.
- Eine Dokumentation der Besucher für Veranstaltungen im Freien muss nicht erfolgen!
Unbedingt zu beachten:
Der Kreissportbund stellt allen Vereinen auf seiner Homepage ein mit dem Gesundheitsamt abgestimmtes MUSTER eines Infektionsschutzkonzeptes vor. Jeder Verein muss diese Vorlage individuell, genau und SORGFÄLTIG mit den Gegebenheiten vor Ort in Einklang bringen. Das beim Gesundheitsamt einzureichende Konzept muss klar und deutlich beschreiben, wie die Hygienevorschriften eingehalten werden. Dazu gehören auch die räumlichen Begebenheiten der Sportanlage (siehe Punkt 2).
Um die Vor-Ort-Termine nach Möglichkeit zu vermeiden, bittet der Kreissportbund darum, das Infektionsschutzkonzept mit z.B. einem Grundriss der Sportanlage, Bildern usw. zu versehen. Mit einer eingezeichneten Wegeführung, der Kennzeichnung von Zuschauerbereichen und der Markierung von Standorten für Desinfektionsmittel und Beschilderung kann nachvollzogen werden, wie das Sicherungssystem vor Ort aussieht.
Um den Abstand der Zuschauer zu gewährleisten, sind entsprechende Schilder anzubringen! Ebenso ist im Eingangsbereich sind Schilder mit den Hinweisen, dass Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung keinen Zutritt haben sowie Begrüßungsrituale u.ä. nicht gestattet sind.
Mit dem Infektionsschutzkonzept ist das Hygienekonzept des Vereins als Ergänzung einzureichen. Das haben die meisten Vereine durch die Konzepte der Sportfachverbände ergänzt. Auch diese, meist zum Konzept gehörigen Unterlagen, sind ebenso dem Infektionsschutzkonzept beizufügen. > Hier geht es zu weitergehenden Infos und Links!
Das Gesundheitsamt bemüht sich, die Prüfung als auch die Genehmigung schnellstmöglich umzusetzen. Aufgrund der kurzfristigen Einführung der neuen Thüringer Verordnung und der Anzahl der Anträge wird gleichzeitig um Geduld gebeten, da die personellen Ressourcen des Amts begrenzt sind.
Auf der Homepage des KSB sind Schilder zum Ausdruck bereitgestellt. Diese können Vereine für die Information der Zuschauer nutzen. Die Schilder können laminiert und müssen dann wir im Infektionsschutzkonzept vermerkt in bzw. auf der Sportstätte angebracht werden.
Info Erkrankte für den Eingang = Schilder_Info-Eingang
Abstandsschild = Schilder_Abstand-überall
Allg. Infos = Schilder_AllgInfos_Eingang
MUSTER eines Infektionsschutzkonzeptes für Sportveranstaltungen mit Zuschauern
Um das Infektionsschutzkonzept für den Besuch von Zuschauern unkompliziert und spezifisch zu erstellen, hat der Kreissportbund mit dem Gesundheitsamt ein Muster erarbeitet:
- Ansprechpartner im Vorstand: Max Mustermann, Mustermannstraße 11, 99999 Musterstadt, Tel. 0123/456789
- Hygienebeauftragter des Vereins: Erwin Mustermann, Mustermannstraße 12, 99999 Musterstadt, Tel. 0123/678910
- Sportstätte: Muster-Sportpark, Am Sportplatz 1, 9999 Musterstadt
- Die Sportstätte soll für maximal 200 Besucher geöffnet werden .Der Zugang zur Sportstätte ist Zuschauern eine halbe Stunde vor bis eine halbe Stunde nach Beendigung der Veranstaltung möglich. Bei Fußballspielen beträgt somit die Dauer der Veranstaltung cirka 180 Minuten.
- Auf Begrüßungsrituale u.ä. wird verzichtet. Darauf wird im Eingangsbereich hingewiesen.
- Bei Sportveranstaltungen mit Zuschauern ist ein kontrollierter Zu- und Abgang zu gewährleisten. Der Ein- und Ausgang zur Sportstätte wird nach Möglichkeit getrennt eingerichtet. Gibt es nur einen Zugang zur Sportstätte, ist dieser zulässig, wenn durch Absperrband der Eingangs- und Ausgangsbereich getrennt wird.
- Am Eingang werden die Zuschauer per Aushang über die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 Meter informiert und auf die Notwendigkeit der Einhaltung hingewiesen.
- Angebrachte Tafeln am Eingang und in der Sportstätte informieren über die Forderung, den Mindestabstand einzuhalten und die Husten- und Niesetikette zu beachten. Zudem wird mit Schildern, u.a. am Eingang, darauf hingewiesen, dass Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung die Sportstätte nicht betreten dürfen.
- Im Eingangsbereich, in den Toiletten und am Verkaufsstand haben die Besucher die Möglichkeit, sich die Hände zu desinfizieren. Desinfektionsmittel stellt der Verein bereit.
- Während der Veranstaltung übernimmt mindestens ein Ordner die Kontrolle über den Mindestabstand und weist Zuschauer bei Notwendigkeit auf die Einhaltung hin.
- Werden Speisen und Getränke angeboten, erfolgt der Verkauf unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Hygienevorschriften. Der Abstand bei einer etwaigen Warteschlange wird durch Markierungen gewährleistet.
- Die Spielfeldgröße beträgt 100 Meter x 70 Meter. Die Zuschauer platzieren sich rund um den Sportplatz unter Beachtung des Mindestabstandes von 1,50 Meter. Bei Sitzplätzen wird auf den Mindestabstand von 1,50 Metern geachtet, so dass gegebenenfalls Plätze für den Mindestabstand freigehalten werden.
- Die Toilettennutzung wird nur einzeln gestattet. Ausreichend Desinfektionsmittel und Seife werden zur Verfügung gestellt und die Toiletten sowie Armaturen werden regelmäßig noch einmal desinfiziert. Auf ausreichende Belüftung, Desinfektionsmittel, Seife und Papiereinweghandtücher auf den Toilettenanlagen wird geachtet.
- Personen mit Symptomen einer COVID-19-Erkrankung, insbesondere einer akuten Atemwegserkrankung oder einem akuten Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, sind von der Veranstaltung auszuschließen.
- Zuschauer erhalten keinen Zugang zu Sanitärbereichen wie z.B. Umkleidekabinen der SportlerInnen.
- Gastvereine werden rechtzeitig vor dem sportlichen Wettkampf über das Infektionsschutzkonzept informiert.
- Allgemein: Es gelten die Vorschriften des Hygienekonzeptes des Vereins.
Musterstadt, den 09.09.2020
Vorsitzender Hygienebeauftragter