Handhabung der Verordnung für Zuschauer bei Sportveranstaltungen

Die Thüringer Verordnung, u.a. für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO), vom 15. Juli 2020, sieht eine Anpassung für Veranstaltungen im Freien vor: § 22 Regelungen zum Sportbetrieb (4) Abweichend von § 7 Abs. 2 Satz 1 2. ThürSARS-CoV-2-IfS-GrundVO sind Sportveranstaltungen des organisierten Sports mit bis zu 200 Zuschauern unter freiem Himmel erlaubt; eine höhere Zuschaueranzahl kann von