Kein Fake! Gebührenbefreiung beantragen!
(LSB) Gemeinnützige Vereine unterliegen gemäß Geldwäschegesetz einer Meldepflicht in das Transparenzregister beim Bundesanzeiger Verlag. Zahlreiche Sportvereine haben nun Gebührenbescheide von der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten, die das Transparenzregister führt. Zwar wurde das Geldwäschegesetz nach Protest des DOSB dahingehend geändert, dass eine Anmeldung bzw. Eintragung im Transparenzregister nicht erforderlich ist, wenn bereits eine Eintragung im Vereinsregister