Infektionsschutzkonzepte für unsere Vereine – So geht’s!
Konkretisierung der Erstellung und Genehmigung von Infektionsschutzkonzepten für Sportveranstaltungen mit Zuschauern Hallensportarten als auch sportliche Freiluftaktivitäten können grundsätzlich wieder mit Zuschauern durchgeführt werden. Dafür ist ein individuelles Infektionsschutzkonzept pro Sportart und Sportstätte beim Gesundheitsamt des Landratsamtes einzureichen und zu genehmigen. Um das Verfahren zu beschleunigen, können die Vereine ihr Konzept per E-Mail an ga@lrashk.thueringen.de einreichen.